Begutachtung
Die praktische Tätigkeit des RPZ beinhaltet vor allem die Erstellung von rechtspsychologischen Gutachten zu Fragestellungen aus dem juristischen Alltag.
- Prüfung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen
- Sozialgerichtliche Fragestellungen
- Sorgerechts- und Umgangsregelung mit Erarbeitung einvernehmlicher Lösungen im Familiensystem (siehe u. a. Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (2. Auflage), PDF)
- Regelung der elterlichen Sorge und des Kindesaufenthaltes (gemäß § 1666 BGB)
