Weiterbildung
Mit der systematischen Weiterbildung in der Rechtspsychologie soll auf der Grundlage eines universitären Psychologieabschlusses eine erweiterte und vertiefte wissenschaftliche und berufliche Qualifikation für die psychologische Tätigkeit im Rechtswesen erreicht werden. Praxisorientiert wird begleitend zu der Ausbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie (BDP/DGP) die Einarbeitung in die Gutachtertätigkeit ermöglicht.
FACHTEAM QUALITÄTSZIRKEL/SUPERVISION
Das RPZ ist ein praxisorientiertes Ausbildungsinstitut und bietet angelehnt an das Ausbildungscurriculum der Weiterbildung zum Rechtspsychologen (BDP) Fachteamsupervisionen an.
PROFESSIONELL BEGLEITET
Absolventen der Weiterbildung zum Rechtspsychologen (BDP) werden von Sachverständigen bei ihrer Arbeit angeleitet und erstellen unter Supervision eigene Gutachten. Übergreifendes Lernziel ist die Befähigung zur sachgerechten Anwendung des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes der Rechtspsychologie in der Praxis.
INTERVISIONS-/SUPERVISIONGRUPPEN
Gemäß der Ausführungsbestimmung der neuen Ordnung für Weiterbildung in Rechtspsychologie bietet das RPZ Intervisionsgruppen an (siehe unter Fachgruppen).
